Streikrecht in China

Seit 1982 das Streikrecht aus der chinesischen Verfassung gestrichen worden war, sind Arbeitsniederlegungen zwar nicht verboten , aber auch nicht erlaubt. Es fehlt für Streiks bisher die rechtliche Grundlage. Inwieweit Streiks hingenommen, niedergeschlagen, bekanntgemacht oder verschwiegen werden, hing angesichts fehlender Rechtsstaatlichkeit und Pressefreiheit vom Einzelfall und von den damit verbundenen Interessen der Führung ab. Nach den Arbeitsniederlegungen und Selbstmorden von Wanderarbeitern in Kanton will jetzt die Provinz Guangdong das erste Gesetz des Landes zur Regelung von Arbeitskämpfen und Lohnvereinbarungen erlassen. Das als Pilotversuch für ganz China dienende Gesetz könnte noch im Laufe des Jahres verabschiedet werden. Allerdings bleibt abzuwarten, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt werden wird. So gilt seit 2008 ein Arbeitsvertragsgesetz. Arbeitszeiten, Sozialversicherungen, Kündigungen, Abfindungen sind klar geregelt. In allen Provinzen gilt ein gesetzlicher Mindestlohn. Aber viele Unternehmen ignorieren diese Ansprüche und weder die Rechtsprechung noch die Politik springt Gechädigten bei. (Quelle FAZ 23.7.2010)